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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen festsetzen. Es geht um Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren. (BVL- Fachmeldung 15.3.2018)
Bisher wurden Maßnahmen zur Anwendersicherheit gemäß PflSchG §36 (3) als Auflagen erteilt und waren in den Gebrauchsanweisungen unter „Hinweise für den Anwenderschutz“ zu finden. Künftig werden sie aber unter: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen“ abgelegt.
Durch die Fassung als Anwendungsbestimmung ändert sich der rechtliche Status. Die Missachtung der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeldbewehrt).
Da die Umsetzung von BVL für die Umwandlung von Auflagen in Anwendungsbestimmungen noch nicht für alle zugelassenen Mitteln abgeschlossen ist, haben wir eine aktuelle Übersicht der im Rasen erforderlichen Schutzausrüstungen und Auflagen/Anwendungsbestimmungen erstellt, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
*Der angegebene Druck ist ein tabellarischer Wert, da in jedem Pflanzenschutzgerät Druckverluste auftreten, muss das Gerät vor Inbetriebnahme ausgelitert werden
Gültig nur für ISO 10625 genormte Düsen bei einem Düsenabstand von 50 cm! Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
tbd
Viele Faktoren spielen bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Rasen eine Rolle – angefangen von
den Umweltbedingungen wie Windgeschwindigkeit, Temperatur und Luftfeuchte über die Wahl des Gerätes und der Düsen
bis hin zur Frage der richtigen Mischung der Einzelkomponenten.
Gemeinsam mit unserem Vertriebspartner ICL und freundlicher Unterstützung der Landwirtschaftskammer NRW
haben wir Ihnen mit dieser Broschüre wertvolle Informationen in Form eines praktischen Leitfadens und Ratgebers
rund um das Thema Applikationstechnik im Rasen aufbereitet.