Sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rasen!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln künftig bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern,
Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungs-
bestimmungen festsetzen. Es geht um Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Exposition
zu reduzieren. (BVL- Fachmeldung 15.3.2018)
Bisher wurden Maßnahmen zur Anwendersicherheit gemäß PflSchG §36 (3) als Auflagen erteilt
und waren in den Gebrauchsanweisungen unter „Hinweise für den Anwenderschutz“ zu finden.
Künftig werden sie aber unter: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs-
bestimmungen“ abgelegt.
Durch die Fassung als Anwendungsbestimmung ändert sich der rechtliche Status. Die Missachtung
der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeldbewährt).
Da die Umsetzung von BVL für die Umwandlung von Auflagen in Anwendungsbestimmungen noch
nicht für alle zugelassenen Mitteln abgeschlossen ist, haben wir eine aktuelle Übersicht der im
Rasen erforderlichen Schutzausrüstungen und Auflagen/Anwendungsbestimmungen erstellt,
die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel
entnehmen Sie bitte dieser aktuellen Broschüre vom BVL:
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz