Sichere Anwendung von Pflanzenschutzmittel im Rasen!
Neues zur Geräteprüfung!
Seit Inkrafttreten der Pflanzenschutzgeräteverordnung von 2013 müssen eingesetzte Pflanzenschutzgeräte
(ausgenommen Rückenspritzen oder handgeführte Geräte) im 3 -Jahres Rhythmus zum
Pflanzenschutzgeräte-TÜV. Dieser wird durch amtlich anerkannte Werkstätten durchgeführt, die nach
Sicht- und Funktionskontrolle die Prüfplakette vergeben.
Ab dem 1.1.2021 gilt jetzt neu:
Auch Granulat-, Schneckenkorn- und Düngerstreuer müssen eine Pflanzenschutz-Prüfplakette bekommen,
wenn damit Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Bei Neugeräten, die erstmalig
in Gebrauch genommen werden, ist spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Ingebrauchnahme
eine Überprüfung notwendig.
Persönliche Schutzausrüstung
Ein besonderes Augenmerk bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt der Schutz gefährdeter
Personengruppen, Anwender, Anwohner und Mitarbeiter.
Mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels schreibt das BVL den Einsatz von persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) individuell für jedes Pflanzenschutzmittel verbindlich vor. Verzichtet der
Anwender auf die vorgeschriebene PSA oder verwendet ungeeignete oder aufgrund von
Beschädigungen, Kontaminationen oder Alterungsprozessen nicht mehr geeignete Schutzausrüstung
ist nicht sichergestellt, dass das notwendige Schutzniveau erreicht wird.
Die Missachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.
Wir haben eine aktuelle Übersicht der im Rasen erforderlichen Schutzausrüstungen und Auflagen/
Anwendungsbestimmungen erstellt, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel
entnehmen Sie bitte dieser aktuellen Broschüre vom BVL